Sitzungen und Veranstaltungen in Ausübung einer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit sind ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln zulässig. Ebenso sind Wohnungseigentümerversammlungen zulässig. (aktualisiert am 5. Juni 2020)
Corona-FAQ auf Sachsen.de (Link)
Die Durchführung von Gremiensitzungen in Vereinen ist nach § 2 Abs. 7 SächsCoronaSchVO gestattet, wobei das generelle Abstandsgebot von 1,5 m zu beachten ist. Die Teilnehmerzahl darf nach § 2 Abs. 7 i.V.m. § 5 SächsCoronaSchVO nicht mehr als 1.000 Personen betragen.
Corona-FAQ des Landessportbundes Sachsen (Link)
Ein Anruf im Landratsamt (Gesundheitsamt – „Coronastelle“) ergab heute, dass wir uns zu maximal 10 Teilnehmern wieder zum Trainingsbetrieb treffen können. Es wird kein Hygiene-Konzept verlangt, allerdings sind die Abstandsregeln und bei uns die Regeln für die Gastronomie einzuhalten. Die Beschränlung auf zehn Teilnehmer konnte ich in einer kurzen Recherche nicht nachvollziehen – siehe Zitate oben (Diesmal keine falsch zugeordneten Spaßzitate).
Da das Paulusschlöß’l nächste Woche in zweiwöchige Betriebsferien geht, fangen wir erst im Juli wieder mit dem Trainingsbetrieb an. Der bisherige Vereinskalender ist außer Kraft gesetzt und wir werden uns am zweiten Juli zusammensetzen und beraten, wie es weitergehen soll. Bis dahin sind vielleicht weitere Erleichterungen beschlossen und wir können uns wieder alle treffen.
Im Juli steht außerdem unser 85-jähriges Vereinsjubiläum an, was wir natürlich in einem würdigen Rahmen feiern wollen – bleibt gespannt.